Formaldehyd Vorschriften für Holzwerkstoffe und Möbel in USA (TSCA Title VI)

Sechs Jahre nachdem das US Gesetz zur Regelung von Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen (Formaldehyde Emission Standards for Composite Wood Products Act of 2010 – 42 U.S.C. 2697) verabschiedet wurde, hat die US Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) am 27. Juli 2016 die endgültigen und rechtskräftigen Vorschriften (Final Rule) zu dessen Umsetzung veröffentlicht. Das Gesetz zur Regelung von Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen fügte dem bereits bestehenden Gesetz zur Überwachung von Gefahrstoffen (Toxic Substances Control Act – TSCA) den Abschnitt VI (Title VI) hinzu, welcher die EPA verpflichtet entsprechende Vorschriften zu erlassen, um das Gesetz umzusetzen. Diese, im Juli 2016 veröffentlichten, Vorschriften basieren zum größten Teil auf bereits existierenden Regelungen des California Air Resources Board (CARB). Sie zielen darauf ab mit Hilfe von Emissionsnormen und Kennzeichnungspflicht für bestimmte Holzwerkstoffe gesundheitsgefährdende Formaldehydemissionen zu reduzieren.

Die EPA Vorschriften zum TSCA Title VI legen Grenzwerte für Formaldehydemissionen von bestimmten Holzwerkstoffen fest und verlangen eine Kennzeichnungspflicht für Produkte die mit diesen Holzwerkstoffen hergestellt werden. Zu den betroffenen Produkten zählen Hartholz-Sperrholz, mitteldichte Faserplatten (MDF), Spanplatten, sowie alle Endprodukte die diese Holzwerkstoffe enthalten und in die USA importiert, dort hergestellt, angeboten oder verkauft werden.

Ausgenommen von der EPA TSCA Title VI Vorschrift sind Produkte die weniger als 930 cm2 (144 square inches) an betroffenen Holzwerkstoffen enthalten. Zudem sind Platten mit Holz- oder Bambusfurnier ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso wie Holzwerkstoffplatten, die ohne Zugabe von Harnstoff-Formaldehydharz oder unter Verwendung von Phenol-Formaldehydharz hergestellt wurden. Um sich für diese Ausnahmen zu qualifizieren müssen Hersteller gegebenenfalls die notwendigen Unterlagen und Belege vorweisen können.

Innerhalb eines Jahres, also bis Ende Juli 2017, müssen alle betroffenen Holzwerkstoffe die vorgegebenen Richtwerte erfüllen und dies durch eine EPA TSCA Title VI Zertifizierung belegen. Holzwerkstoffhersteller müssen ihre Produkte in regelmäßigen Abständen durch unabhängige, von der EPA zugelassene Prüf- und Zertifizierungsstellen prüfen und zertifizieren lassen. Außerdem müssen Holzwerkstoffe, sowie Endprodukte die Holzwerkstoffe enthalten, als “TSCA Title VI compliant,” mit dem Namen des Herstellers und dem Herstelldatum gekennzeichnet werden.

Die Richtwerte basieren auf den bereits bekannten Richtwerten von CARB Phase II:

Holzwerkstoffprodukt TSCA Title VI Emissionsrichtwert
Hartholz-Sperrholz (hardwood plywood veneer core) 0,05 ppm Formaldehyd
Hartholz-Sperrholz (hardwood plywood composite core) 0,05 ppm Formaldehyd
MDF (Medium Density Fiberboard) 0,11 ppm Formaldehyd
Dünnes MDF (Thin Medium Density Fiberboard) 0,13 ppm Formaldehyd
Spanplatten (Particleboard) 0,09 ppm Formaldehyd

Zusätzlich zur Kennzeichnungspflicht gibt es eine Dokumentationspflicht für sämtliche Akteure in der Wertschöpfungskette vom Plattenhersteller über Importeure und Großhändler bis zu Möbelherstellern und Händlern, die Produkte mit Holzwerkstoffen in den USA vertreiben. Im Rahmen dieser Dokumentationspflicht müssen Prüfzertifikate, Frachtscheine und Rechnungen in Bezug auf Verwendung von TSCA Title VI konformen Holzwerkstoffen und deren Hersteller, Produktionsdatum, Zulieferer, Kaufdatum, usw. für mindestens drei Jahre archiviert werden, um gegebenenfalls zeigen zu können, dass Möbel und andere Endprodukte die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

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